Foundation Meeting

 ZOOM LINK FOR FOUNDATION MEETING:

https://uni-kassel.zoom.us/j/96605788492?pwd=dXQzYys0TTI3VURNay9FZzFDdUJPdz09

Meeting ID: 966 0578 8492
Passcode: 165888

(Charter of Association is below the Turkish version)

PREPARATORY NOTES FOR THE BAB FOUNDATION MEETING   

What to do at the meeting  

  • Approval of the Association Name  
  • Approval of the charter of the association  
  • Sharing the draft “Ethical Principles” to be discussed by the General Assembly.  
  • Election of committees (Board/Auditor/Advisory Board)  
  • Discussion of the structure of the association.

Board=>Executive committee + Extended board (core)

STRUCTURE

  1. Selforganized/autonomous initiatives (groups) & association as an extention
  2. Participation space/solidarity network (at the moment, duende can be the umbrella stucture)
  3. Association as a bridge between the autonomous groups and the official institutions (bAb 1)
  4. Association and its units
  5. Managing the financial/official affairs of the association’s own working units (within Duende) so that the working units can work according to their own will. (bAb 2)

What to do after the meeting

  • Write and sign minutes/reports
  • Signing the original articles of association
  • Submitting documents to the court

Short-term tasks

  • Activation of social media tools
  • Planning the launch event
  • Website revision and re-design to a more effective and pleasant design.
  • Start work on the institutional identity.
  • Find a place where the work and activities of the association can take place.
  • Establishment of the units (preparation of the necessary arrangements and their start-up)
  • Open a bank account

Medium-term tasks

  • Organization of project development workshops (Cevahir & Emine)
  • Organize the Kick-off event
  • Organize the General Assembly.
  • Determining and planning projects. Organize existing projects (proposals) into a calendar.

Financial position

  • Cash on hand: 0 € J
  • There will be no membership fees for our association. Small donations would be nice until it has built up its own resources. We would be grateful if those who can afford it (for legal costs and perhaps a small amount to open a bank account) could send their contributions to our friend who will be the treasurer.

Have a look at the association’s units: https://www.duendeart.eu/home/

BAB KURULUŞ TOPLANTISI HAZIRLIK NOTLARI

Toplantıda Yapılacaklar

  • Dernek Adının onaylanması
  • Dernek tüzüğünün onaylanması
  • Genel Kurula kadar tartışılmak üzere “etik ilkeler” taslağının paylaşılması.
  • Kurulların seçimi (YK/DeK/DaK)
  • Derneğin yapısının tartışılması.

Yönetim Kurulu => İcra heyeti + Genişletilmiş YK  (çekirdek)

YAPI  =>

  1. Otonom inisiyatifler/gruplar ve onların bir uzantısı olarak dernek
  2. paylaşım/dayanışma alanı/ağı (şimdilik duende çatı olabilir)
  3. otonom grupların resmi kurumlarla ilişkilerine köprü olacak dernek (bAb 1)
  4. Dernek ve onun birimleri
  5. derneğin kendi çalışma birimlerinin (Duende içinde yeralan) finansal/resmi işlerini yürütmek ve böylece çalışma birimlerinin kendi arzularına göre çalışabilmelerine olanak sağlamak. (bAb 2)

Toplantıdan sonra yapılacaklar.

  • Tutanak/raporların yazılması ve imzalanması
  • Tüzüğün aslının imzalanması
  • Mahkemeye evrakların iletilmesi

Kısa vadede yapılacaklar

  • Sosyal medya araçlarının etkinleştirilmesi
  • Açılış etkinliğinin planlanması
  • Web sayfasının elden geçirilerek efektif ve göze daha hoş gelen bir tasarıma geçilmesi.
  • Kurumsal kimlik çalışmasının tamamlanması.
  • Derneğin çalışmalarının ve etkinliklerinin gerçekleştirileceği bir mekanın bulunması için çalışmaların yapılması.
  • Birimlerin ayağa kaldırılması (gerekli düzenlemelerin yapılması ve çalışır hale getirilmesi)
  • Banka hesabının açılması

Kısa-orta vadede yapılacaklar

  • Proje yazım atölyelerini (Cevahir & Emine) organize etmek
  • Açılış etkinliğini gerçekleştirmek
  • Olağan Genel Kurulu gerçekleştirmek
  • Projeleri tespit etmek, planlamak. Mevcut projeleri (önerileri) takvime oturtmak.

Mali durum

  • Kasa: 0 € J
  • Derneğimizin üye aidatları olmayacak. Kendi özkaynaklarını yaratana kadar küçük bağışlara gereksinim olacaktır. Durumları uygun olanlar (mahkeme masrafları için ve belki banka hesabı açılırken gerekecek küçük bir meblağ için) bütçelerini zorlamayacak biçimde sayman olarak belirlenecek arkadaşımıza katkılarını iletebilirlerse memnun oluruz.

Derneğin birimlerini görmek için  => https://www.duendeart.eu/home/

Satzung des Vereins „ Beyond all Borders –Kritische Kunst, Wissen und Kultur Kollektiv (bAb)”.

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  • Der Verein führt den Namen „Beyond all Borders –Kritische Kunst, Wissen und Kultur Kollektiv (bAb)”.

 (2) Der Vereinssitz befindet sich in Frankfurt am Main.

(3) Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

(4) Der Verein strebt die Eintragung ins Vereinsregister an. Nach der Eintragung führt der Vereinsname den Zusatz e.V.

§ 2 Zweck des Vereins

 (1) Die Arbeit des Vereins dient dazu, interkulturelle Brücken zu bauen, friedliches, vielfältiges und gerechtes Zusammenleben zu ermöglichen, gefährdete oder verfolgte Künstler*innen, Wissenschaftler*innen und Journalist*innen zu unterstützen, und die Freiheit des Denkens im künstlerischen und wissenschaftlichen Schaffen und in der Politik zu fördern. Der Verein setzt sich außerdem gegen jede Art von Diskriminierung, Intoleranz, Ausbeutung, Sexismus, Homophobie und alle Formen des Rassismus im Kultur- und Kunstbereich ein. Der Verein achtet und berücksichtigt die Glaubensgrundsätze und die Weltanschauung jedes Einzelnen; ist keiner politischen Partei oder Gruppe verpflichtet; und berücksichtigt in seiner Struktur die Gleichberechtigung und Gleichstellung der Geschlechter, Geschlechtergerechtigkeit und Diversität in der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität.

 (2) Zweck des Vereins ist:

(A) kollektiv kritische, befreiende und grenzenlose Kunst und Wissen zu schaffen.

(B) die Förderung der Solidarität mit und Unterstützung für politisch, rassistisch, religiös oder aufgrund ihres Geschlechts, Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung Verfolgte und für Geflüchtete (dazu auch noch die Förderung von Stipendien und Spenden).

(3) Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch die Produktion von Kunst, Bewusstseinsbildung sowie die Durchführung wissenschaftlicher Studien. Diese werden erreicht insbesondere mit Hilfe folgender Maßnahmen:

(A) Organisation und Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen, u.a. Konferenzen, Tagungen, Ausstellungen, Kampagnen, Workshops und Symposien, sowie Seminaren und Aufklärungsveranstaltungen im In- und Ausland.

(B) Publikationen von Forschungsergebnissen und Berichten der durch die Tätigkeit des Vereins gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse.

(C) das öffentliche Bewusstsein für und kulturellen Widerstand gegen Rassismus  fördern, und dazu künstlerische Projekte durchzuführen.

(D) Schaffung eines Umfelds zum künstlerischen Ausdruck und zur Förderung von Selbstermächtigung und Selbstbewusstsein von benachteiligten Bevölkerungsgruppen, die von Diskriminierung, politischer Unterdrückung, Ausbeutung oder Marginalisierung bedroht sind.

(E) Bereitstellung von Räumen für die Produktion kollektiven Wissens oder künstlerischen Schaffens, die den Dialog über Unterschiede und Vielfalt  ermöglichen. Die Durchführung von Veranstaltungen, Kursen, Schulungen, Produktionen, bei denen Menschen aus verschiedenen kulturellen Gruppen in kulturellen Austausch treten können; die Schaffung von Räumen für die Durchführung von Projekten und Initiativen, die auf den interkulturellen Dialog und die Vielfalt verschiedener kultureller und sprachlicher Gruppen abzielen. 

(4) Der offizielle Schriftverkehr mit den Mitgliedern wird auf mindestens zwei der drei Vereinssprachen Türkisch, Deutsch und Englisch durchgeführt. Andere Sprachen sind darüber hinaus zulässig.

§ 3 Gemeinnützigkeit

 (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

(4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 (6) Der Verein finanziert sich durch öffentliche und private Zuwendungen sowie Beiträge, Spenden, Zuschüsse und Mitgliedsbeiträgen.

(7) Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig. Seine Mitglieder erhalten keine Aufwandsentschädigung, jedoch können Auslagen ersetzt werden. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

(8) Der Verein kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Angestellte einstellen  oder Freischaffende unter Vertrag nehmen und deren Leistungen entlohnen.

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede volljährige natürliche und juristische Person werden, die seine Ziele unterstützt.

(2) Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

(3) Mit Aufnahme in den Verein erkennt das Mitglied diese Satzung und die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Mitgliedsbedingungen (Beiträge sowie ergänzende Verbandsrichtlinien) an.

(4) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen.

(5) Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.

(6) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod bzw. bei juristischen Personen durch Auflösungsbeschluss.

(7) Der Austritt ist jederzeit möglich und muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Eine Rückgewähr von Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist ausgeschlossen.

(8) Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es mit seinem Verhalten gegen den Vereinszweck verstoßen hat oder seinen Pflichten beharrlich oder schuldhaft nicht nachkommt. Dem vom Ausschluss betroffenen Mitglied ist Gelegenheit zu geben, sich vor der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung gegenüber mündlich oder schriftlich zu äußern. Der Vorstand kann mit absoluter Mehrheit einen Ausschluss mit vorläufiger Wirkung bis zur nächsten Mitgliederversammlung beschließen.

(9) Es liegt in Verantwortungsbereich der Mitglieder, den Verein über Änderungen ihrer Kontaktdaten zu unterrichten.

 (10) Der Schriftverkehr innerhalb des Vereins erfolgt auf elektronischem Wege (E-Mail). Diese sind zu archivieren.

§ 5 Organe des Vereins

(1) Organe des Vereins sind

(A) die Mitgliederversammlung

(B) der Vorstand

§ 6 Die Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Er besteht aus allen aktiven Mitgliedern des Vereins. Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden.

(2) Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für:

(A) die Festlegung der generellen Zielsetzungen und Leitlinien des Vereins,

(B) die Entgegennahme und Beratung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung, 

(C) die Entlastung des Vorstandes, 

(D) die Wahl und die Abberufung der Vorstandsmitglieder,

(E) die Wahl der Kassenprüfer*innen,

(F) die Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins. 

(3) Das Weitere regelt die Mitgliederversammlung in einer Geschäftsordnung.

(4) Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird als beschlussfähig anerkannt ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes ordentliches Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.

(5) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der*des Vorsitzenden.

(6) Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist auch per Telefon- und Videokonferenz (skype, facetime, hangout o.ä.) möglich. Eine virtuelle Teilnahme muss beim Vorstand bis spätestens einen Tag vor der Mitgliederversammlung angemeldet werden.

(7) In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht persönlich oder, bei offenen Abstimmungen, per Videokonferenz wahrgenommen werden. Im Falle von juristischen Personen wird das Stimmrecht durch eine_n legitimierte_n Vertreter_in ausgeübt.

(8) Die ordentliche Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal im Jahr. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand schriftlich in postalischer oder elektronischer Form mit Angabe der vorläufigen Tagesordnung einberufen. Die Einberufungsfrist beträgt vier Wochen.

(9) Der Vorstand kann außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen. Er muss sie einberufen, wenn 1/3 der Mitglieder es schriftlich verlangen.

(10) Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens zwei Wochen nach Einberufung der Mitgliederversammlung beim Vorstand in postalischer oder elektronischer Form schriftlich einzureichen. Später eingereichte Anträge zur Tagesordnung – auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge – müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der Anwesenden der Behandlung der Anträge zustimmt.

(11) Es ist nicht möglich, den Antrag auf Auflösung des Vereins als nachträglich eingereichten Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung zu setzen. 

(12) Die Mitgliederversammlung wird vom/von der Vorsitzenden geleitet. und vom Schriftführer protokolliert. Der / die Vorsitzende stellt sicher, die mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Der/die Versammlungsleiter*in stellt sicher, dass eine gemeinsame Verkehrssprache, die für alle anwesenden Mitglieder verständlich ist, gesprochen wird.

(13) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich niederzulegen und von dem Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen.

 §7 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus einem/einer Vorsitzenden, einem/einer Schatzmeister*in, einem/einer Schriftführer*in und Nachrücker*in.. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens ein Vorstandsmitglied vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist bis zu einem Betrag von € 3.000 einzelvertretungsberechtigt. Bei darüber hinaus gehenden Beträgen sind zwei Vorstandsmitglieder zur Vertretung erforderlich. 

(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr in getrennten Wahlgängen gewählt. Zum Vorstandsmitglied kann jedes ordentliche Mitglied, nur natürliche Personen, gewählt werden. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitgliedes. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während seiner laufenden Amtszeit vorzeitig aus, so wird es durch ein Ersatzmitglied ersetzt.  

(3) Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er vertritt den Verein nach außen und ist zwischen den Mitgliederversammlungen das höchste Beschlussorgan. Der Vorstand ist dabei an Entscheidungen der Mitgliederversammlung gebunden. Er kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen und Arbeitsgruppen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen.

(4) Zu den Aufgaben des Vorstandes zählt insbesondere: 

(A) der Beschluss der Jahresplanung

(B) der Beschluss über die Geschäftsordnung

(C) die inhaltliche, themenspezifische Weiterarbeit, nach Möglichkeit unter Einbeziehung der interessierten Mitglieder

(D) Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung, Aufstellung der Tagesordnung, und Vorlage des Jahresberichtes

(E) Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung.

(F) Sorge für die Finanzen des Vereins einschließlich der Berichterstattung gegenüber der Mitgliederversammlung.

(G) Entscheidung über die Aufnahme von Bewerbern.

(5) Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens zweimal statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt per E-Mail schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens sieben Tagen.

(6) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Die vom Vorstand gefassten Beschlüsse sind schriftlich in mindestens zwei der Vereinssprachen niederzulegen und den Mitgliedern aufwändig zu machen.

(7) Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich per Umlauf, fernmündlich oder per Videokonferenz gefasst werden. Auch per Videokonferenz oder fernmündlich gefasste Vorstandsbeschlüsse sind schriftlich niederzulegen und den Mitgliedern zugänglich zu machen.

(8) Die Vorstandsmitglieder können von einer Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit (Zweidrittelmehrheit) der anwesenden Mitglieder abgewählt werden. Die Abwahl wird rechtskräftig, sobald neue Vorstandsmitglieder gewählt sind.

(9) Die Vorstandssitzungen sind verbandsintern öffentlich.

§ 8 Kassenprüfer*innen

(1) Es wird ein/eine Kassenprüfer*in auf der Mitgliederversammlung gewählt. Bei der Wahl der Kassenprüfer*innen werden die Kandidat*innen in einem gemeinsamen Wahlgang entsprechend der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen gewählt.

(2) Kassenprüfer*innen dürfen weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht Angestellte des Vereins sein.

(3) Die Kassenprüfer*innen haben die satzungs- und ordnungsgemäße Führung der Bücher mindestens einmal im Jahr zu prüfen und einen Bericht zu erstellen, der schriftlich der Mitgliederversammlung vorzulegen ist.

§ 9 Satzungsänderung und Auflösung des Vereins

(1)  Anträge auf Änderung der Satzung sind schriftlich an den Vorstand einzureichen. Satzungsänderungsanträge müssen mit der Einladung zur Mitgliedersammlung allen stimmberechtigten Mitgliedern bekannt gegeben werden. Für Satzungsänderung ist eine Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden und rechtsgültig vertretenen Mitglieder erforderlich.

(2)  Vom Vereins-Registergericht oder dem Finanzamt für Körperschaften geforderte Satzungsänderungen kann der Vorstand vornehmen. Die Mitglieder sind darüber zu informieren.

(3)  Die Auflösung des Vereins muss mit Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden und rechtsgültig vertretenen Mitglieder stimmberechtigten Mitgliedern beschlossen werden.

(4)  Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Wissenschaft und Forschung und Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch und religiös Verfolgte und für Flüchtlinge. Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts Anderes abschließend beschließt.

§ 10  Handeln im Einklang mit ethischen Grundsätzen

(1) Die Mitglieder und Organe des Vereins verpflichten sich, nach den durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegten ethischen Grundsätzen zu handeln.

§ 11Inkrafttreten

(1) Vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom ………………. verabschiedet und tritt mit der Eintragung im Vereinsregister in Kraft.